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DER SCHULRAT

Ab dem Kindergarten werden den Schülern und Schülerinnen ihre demokratischen Rechte und Pflichten bewusst gemacht. Die Schüler und Schülerinnen lernen, dass ihnen durch die Demokratie neben den Rechten auch Pflichten zugewiesen werden.

Als Resultat von dieser Politik werden  in der Schule jedes Jahr "Schulratswahlen" durchgeführt. Die Kandidaten, die Vorsitzender bzw. Mitglied im Schulrat sein möchten, machen wie in den politischen Wahlen ihre eigene Wahlpropaganda. Jeder gibt seine Stimme hinter verschlossenen Türen ab und danach werden die Stimmen vor allen Beteiligten  gezählt.

Die Aufgaben des gewählten Schulrates sind folgende:

  1. Auf die Wünsche der Mitschüler und Mitschülerinnen  eingehen, über sie diskutieren und darüber  mit der Schulleitung sprechen.
  2. An sozialen Projekten, um das Verantwortungsgefühl zu stärken, teilnehmen.
  3. Verschiedene Veranstaltungen, wie z. B. Kinotage, Wettbewerbe mit Preisen, das Einladen von bekannten Personen, … organisieren.